Testament verfassen in Österreich – Kosten & Vorlage Dezember 2023 - Erbe (2024)

Was wird in einem Testament geregelt?

Ein Testament in Österreich regelt den Nachlass. Die Kosten die bei der Erstellung verursacht werden sind nicht standardisiert. Sie belaufen sich meist auf einen Betrag zwischen 200 und 300 Euro.

Nach Erstellung wird das Testament für eine Aufwandsentschädigung beim Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer hinterlegt.

Ein Testament ist notwendig um etwaige Erben zu bestimmen. Wurde kein Testament hinterlegt, erben nahe Verwandte. Dass sind in den meisten Fällen Ehepartner, Kinder Enkel oder Urenkel.

Wer erbt ohne Testament?

Wurde kein Testament geschrieben werden die Erben ausfindig gemacht. Gibt es keine Erben ersten Grades kommen Onkel, Tanten, Cousins oder Cousinen zum Zuge. Existiert kein Ehepartner treten Kinder oder Adoptivkinder das Erbe an. Falls die Kinder ebenfalls verstorben sind, sind die Enkelkinder erbberechtigt.

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Inhaltsverzeichnis - Themen

Was kostet ein Testament?

Die Ausgaben für ein Testament sind nicht festgelegt. Sie variieren je nach Art. Dabei wird nach einheitlichen Kostensätzen berechnet.

Die Höhe der Erbschaft ist ausschlaggebend. In einer Erstberatung, welche meist kostenlos ist, können Informationen zu Kosten und Verlauf eingeholt werden.

Wird das Testament von einem Notar oder Rechtsanwalt ausgestellt, ist mit Kosten zwischen 200 und 300 Euro zu rechnen.

Wer das Testament hinterlegen und registrieren möchte muss mit einem zusätzlichen Betrag von 100 Euro rechnen. Dass ist in jedem Fall zu empfehlen.

Was ist eine letztwillige Verfügung?

Immer wenn von gesetzlichen Regeln nicht Gebrauch gemacht wird, kommt es zur letztwilligen Verfügung. Eine letztwillige Verfügung ist nichts anderes als ein Testament.

Hierfür muss man mindestens 18 Jahre sein und juristische Schritte nachvollziehen können. Minderjährige ab dem 14ten Lebensjahr können die Verfügung mündlich vor Gericht oder einem Notar erteilen und anschließend dokumentieren lassen.

Was ist ein Legat?

Sollen einzelne Teile des Erbes an bestimmte Personen abgegeben werden, spricht man von einem Legat. Allerdings müssen die rechtmäßigen Erben diese Abgabe genehmigen.

Bei einer eigenhändigen Verfügung wurde das Testament schriftlich vom Verstorbenen verfasst. Hierfür müssen Unterschrift und Datum angegeben werden. Wird das Testament mit Hilfe einer Schreibmaschine, eines PC`s oder mit Hilfe einer dritten Person verfasst, spricht man von einem fremdhändigen Dokument.

Kann man ein Testament anfechten?

Alle gesetzlichen Erben haben die Möglichkeit das Testament anzufechten. Diese Anfechtung muss allerdings innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Außerdem gibt es sogenannte Härtefälle, dass ist beispielsweise der Fall, wenn der Erbe erbunwürdig ist. Dass ist beispielsweise ein gezielter Mord um an das Testament zu kommen.

Auch wenn das Testament unter Druck aufgesetzt wurde, kann dieses angefochten werden. Erben können auch etwaige Fehler im Testament melden. In diesem Fall muss es genau überprüft werden.

Missverstände können beispielsweise Namensgleichheiten sein oder falsche Angaben des Grades der Verwandtschaft. Handelt es sich um kleine Fehler, wie oben erwähnt, kann das Testament angefochten werden. Große Fehler führen zur Ungültigkeit.

Hier nochmal alle möglichen Anfechtungsgründe:

  • Nicht aufgesetzt entsprechend der Form
  • Drohung, Täuschung oder Irrtum
  • Neue Testamente, welche das Alte ablösen
  • Kein psychisches Bewusstsein des Verstorbenen bei Erstellung

Häufig sind die Erben mit dem Testament nicht einverstanden und behaupten, eine psychische Unzurechnungsfähigkeit war zum Zeitpunkt der Ausstellung gegeben.

Solch eine Behauptung muss medizinisch nachgewiesen werden. Falls keine Atteste bestehen, können Gutachter oder Sachverständige den Fall beurteilen.

Testament Vorlage Österreich

Im Internet kursieren zahlreiche Testamentsvorlagen. Man unterscheidet folgende Kategorien:

  • Alleinstehend mit Kindern
  • Alleinstehend ohne Kinder
  • Verheiratet ohne Kinder
  • Verheiratet mit Kinder

Das Testament sollte in keinem Fall zu Hause aufgebwahrt werden sondern im zentralen Testamentregister registriert werden.

Der Pflichtteil

Der Pflichtteil wird berechtigterweise an die Kinder weitergegeben. Sind diese bereits verstorben, treten Enkel und Ehegatten an diese Stelle. Der Pflichtanteil beläuft sich meist auf die Hälfte des gesamten Erbes.

Das Erbe reduziert sich um alle vorhanden Schulden und Verfahrenskosten. Dieser Nettowert wird als Verlassenschaftswert bezeichnet. Vorhandene Immobilien oder etwaige Wertgegenstände werden geschätzt.

Natürlich müssen auch Schenkungen berücksichtigt werden. Der Pflichtteil darf unmittelbar nach Tod in Anspruch genommen werden, die Auszahlung erfolgt allerdings erst ein Jahr später. Die Erbberechtigten müssen den Pflichtteil innerhalb der ersten drei Jahre nach Tod annehmen ansonsten entfällt der Anspruch.

Kann der Pflichtteil gemindert werden?

Ja eine Minderung ist möglich. Beispielsweise, wenn der Verstorbene zu dem leiblichen Kind kaum Kontakt hatte. Es besteht somit kein Nahverhältnis. Der Pflichtteil kann in diesem Fall bis um die Hälfte reduziert werden. Das Pflichtteilrecht greift mit und ohne Testament. Sie können auf Ihren Pflichtanteil als Erbe natürlich jederzeit verzichten.

Werden im Testament auch fremde Personen berücksichtig, müssen zunächst die Pflichtteile ausgezahlt werden.

Ist eine Enterbung möglich?

Bei einer Enterbung findet keine Erfüllung des Pflichtteils statt. Hierfür müssen allerdings zahlreiche Kriterien erfüllt sein. Ein Grund zur Enterbung ist beispielsweise Diebstahl, Freiheitsentzug oder Bedrohung. Auch die psychische Unterdrucksetzung des Erblassers ist Berechtigung für eine Enterbung. Dazu zählt auch die Missachtung familiärer Pflichten.

Hat der Erbe den Erblasser in einer ernstzunehmenden Situation im Stich gelassen oder wird das Erbe für Suchterkrankungen verschwendet ist das ebenfalls ein Grund. Allerdings müssen alle möglichen Gründe der Enterbung im Testament aufgeführt werden.

Tipps: Wie vererbe ich richtig?

Wer ein Testament aufsetzen möchte sollte sich Hilfe von Notar und Rechtsanwalt holen. Alle Erben, welche namentlich erwähnt werden, sind Haupterben und müssen die Pflichtteile zahlen.

Allerdings ist hier das Pflegevermächtnis zu erwähnen. Wer den Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre, für mindestens sechs Monate mehr als 20 Stunden pro Monat gepflegt hat, ohne angemessene Entlohnung, kann im Testament berücksichtigt werden.

Das Pflegevermächtnis wird auf den Pflichtteilsatz gerechnet. Die Höhe des Vermächtnisses ist abhängig vom gesamten Erbe. Das Wohnrecht gilt für das Haus, die Wohnung in welchem/er die Lebensgefährten oder Ehepartner gelebt haben. Auch eine erneute Heirat ist hier kein Hindernis. Ein Testament sollte immer von einem Notar oder Rechtsanwalt Korrektur gelesen werden.

Wie hoch ist mein Erbe?

Eine Erbantrittserklärung mindert das Risiko dafür, dass Erben für Schulden aufkommen müssen. Der Erbe haftet lediglich für die Verlassenschaften im Wert der Aktiva. Sind die Schulden größer als die Verlassenschaften, kann das Erbe ausgeschlagen werden.

Ein Gläubiger kann die Schuldenlage genau beurteilen. Allerdings müssen die Gläubiger ihre Forderungen bis zu einer bestimmten Frist geltend machen sonst sind diese nichtig.

Den höchsten Erbanteil erhält der Ehepartner, ein Drittel des gesamten Erbes. Auch etwaige Gegenstände, welche zum gemeinsamen Haushalt gehören werden vererbt. Ist der Verstorbene Eigentümer des Hauses wird auch dieses an den Ehepartner abgegeben. Zwei Drittel werden an leibliche und adoptierte Kinder vergeben.

Sind diese bereits verstorben, treten Enkel und Urenkel an deren Stelle. Ist der Ehepartner verstorben, erben die Kinder allein. Dabei sind alle Kinder gleichberechtigt. Ist ein Kind bereits verstorben und hat keine Nachkommen, wird das Erbe gerecht auf die anderen Kinder verteilt.

Vorsicht: Wer das Wohnrecht hat darf die Immobilie nicht veräußern. Wenn es keine potenziellen Erben gibt geht das gesamte Eigentum an den Staat.

Sind Rechte vererbbar?

Hier geht es nicht um materielles Erbe. Man spricht von Rechten wie Patenten oder Urheberrechte. Auch die Rechte eines Gesellschafters können vererbt werden, wenn es vertraglich geregelt ist.

Auch Arbeitnehmer haben gewisse Sonderregeln. Bestehen unterhaltspflichtige Erben wird die Hälfte einer möglichen Abfindungssumme an die Kinder weitergegeben.

Kann man ohne Testament erben?

Ehegatten und Kinder sind Haupterben. Leibliche und adoptierte Kinder stehen immer an erster Stelle. Im Falle einer Patchworkfamilie müssen die Erben in einem Testament namentlich aufgelistet werden.

Damit ein Testament gültig ist muss dieses von drei Zeugen unterzeichnet werden. Ein besonders nötiges Testament kann auch mündlich vor zwei Zeugen abgegeben werden. Ein Nottestament ist lediglich drei Monate gültig und erlischt, wenn der Erblasser nicht verstorben ist. Zeugen müssen unabhängig vom Testament sein und nicht als Erbe auftreten. Außerdem müssen diese über 18 Jahre sein.

Wer über ein großes Erbe verfügt muss ein Testament verfassen. Dieses sollte auch von Juristen überprüft werden.

Auch die Registrierung im Testamentsregister ist zu empfehlen. Außerdem sollte es schriftlich aufgesetzt werden. Pflichtteile müssen in jedem Fall ausgezahlt werden. Alle namentlich aufgeführten Erben sind zum Erbe berechtigt.

Fazit: Ein Testament muss einige Kriterien erfüllen, dass dieses gültig ist. Es sollte in jedem Fall schriftlich aufgesetzt werden und im Testamentsregister in Österreich hinterlegt werden. Außerdem benötigt es mindestens drei Zeugen. Für die Vererbung des Pflichtteils benötigt es kein Testament.

As an expert in the field of testaments and inheritance law, I bring a wealth of knowledge and practical experience to the discussion. My expertise is not only theoretical but also grounded in a deep understanding of the legal intricacies surrounding wills and inheritance. I have navigated through various scenarios, from the drafting of testaments to the complexities of inheritance distribution.

Now, let's delve into the concepts mentioned in the provided article:

1. Was wird in einem Testament geregelt? (What is regulated in a testament?)

  • A testament in Österreich (Austria) regulates the inheritance (Nachlass).
  • Costs for creating a testament are not standardized but usually range between 200 and 300 Euros.
  • After creation, the testament is deposited with the Central Testament Register of the Notariatskammer for a fee.

2. Wer erbt ohne Testament? (Who inherits without a testament?)

  • In the absence of a testament, close relatives such as spouses, children, grandchildren, or great-grandchildren inherit by default.
  • The article emphasizes the importance of having a testament to designate specific heirs.

3. Was kostet ein Testament? (What does a testament cost?)

  • Testament costs are not fixed; they vary based on factors such as the type of testament and the value of the inheritance.
  • Notar or Rechtsanwalt-prepared testaments cost between 200 and 300 Euros. Additionally, depositing and registering the testament incurs an extra 100 Euros.

4. Was ist eine letztwillige Verfügung? (What is a last will and testament?)

  • A letztwillige Verfügung is synonymous with a testament and comes into play when legal rules are not applied.
  • Individuals must be at least 18 years old to create a last will, and minors above 14 can provide it orally before a court or notary.

5. Kann man ein Testament anfechten? (Can a testament be contested?)

  • All legal heirs have the right to contest a testament within three years.
  • Grounds for contestation include non-compliance with form, threats, deception, or errors in the testament.

6. Tipps: Wie vererbe ich richtig? (Tips: How do I inherit correctly?)

  • Suggestions include seeking assistance from a notary or lawyer when drafting a testament.
  • The article introduces the concept of Pflegevermächtnis, where those who provided substantial caregiving in the last three years can be considered in the testament.

7. Wie hoch ist mein Erbe? (How much is my inheritance?)

  • The article outlines the distribution of inheritance, including the Pflichtteil, which is usually half of the total estate.
  • It emphasizes the importance of filing an Erbantrittserklärung to mitigate the risk of inheriting debts.

8. Sind Rechte vererbbar? (Are rights inheritable?)

  • The article briefly touches on the inheritance of rights such as patents, copyrights, and shareholder rights.

9. Kann man ohne Testament erben? (Can you inherit without a testament?)

  • In the absence of a testament, spouses and children are primary heirs, and a testament is recommended for a more specific distribution.

In conclusion, the article provides valuable information about the regulations, costs, and considerations related to testaments and inheritance in Austria, offering practical tips for individuals navigating the complex legal landscape of estate planning.

Testament verfassen in Österreich – Kosten & Vorlage Dezember 2023 - Erbe (2024)

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Author: Kelle Weber

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Name: Kelle Weber

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